KFZ Zulassungsdienst Dinslaken | Walsum
Ihr Experte vor Ort rund ums Auto / Motorrad von A - wie Anmeldung / Abmeldung bis Z - wie Zulassungsdienstleistungen (Schilderdruck / Terminwahrnehmung).
Kurzzeitkennzeichen
Wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen oder eine Probefahrt machen möchten, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Es wird für 5 Tage ab dem Ausgabetag zugeteilt. Der Inhaber muss seinen Wohnsitz im Kreis Wesel haben oder das Fahrzeug muss dort seinen Standort haben.
Wichtig: Die Verwendung ist nur für ein Fahrzeug möglich, das bei Zuteilung bekannt sein muss.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Pass des Inhabers
Vollmacht und Ausweisdokumente (bei Vertretung)
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
Ausnahme: Keine eVB für Anhänger zu Sportzwecken
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (bei juristischen Personen)
Nachweis zum Fahrzeugstandort (wenn außerhalb des Kreises Wesel)
Kaufvertrag oder Nachweis eines zuletzt im Kreis Wesel zugelassenen Fahrzeugs
Fahrzeugnachweise
Mindestens einer der folgenden Nachweise ist erforderlich:
Fahrzeugbrief (ZBII)
Fahrzeugschein (ZBI)
Zulassungsbescheinigung eines EU-Mitgliedsstaates
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
Gutachten nach § 21 StVZO oder § 13 EG-FGVHU-Prüfbericht (bei Fahrzeugen, die zuletzt in Deutschland zugelassen waren)
Ab dem 01.04.2015 ist ein HU-Prüfbericht erforderlich, der bis zum Ablauf des Kurzzeitkennzeichens gültig ist.
Wichtige Hinweise
Alle Dokumente müssen aktuell gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Zulassungsbescheinigung(en) und Kennzeichenschilder müssen im Original vorliegen.
KFZ Zulassungsdienst Dinslaken
Wallstraße 11 46535 Dinslaken
Telefon: 01522 4171568
Öffnungszeiten
Mo - Fr:
10:00 - 19:00 Uhr
Sa:
08:00 - 17:00 Uhr
KFZ Zulassungsdienst Walsum
Römerstraße 280, 47178 Duisburg
Telefon: 0160 95080050

Öffnungszeiten
Mo - Fr:
10:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Sa:
10:00 - 14:00 Uhr